Die leibliche Mama des Mädchens hat sich noch immer nicht gemeldet. Das heißt, dass Nikola wohl von ihren derzeitigen Pflegeeltern adoptiert wird. Das dauert jedoch noch sechs Monate.
"Das Pflegschaftsgericht bräuchte im Normalfall die Unterschrift der leiblichen Mutter. Ist sie nicht auffindbar, muss diese Wartezeit eingehalten werden, bevor die Adoption bewilligt wird", erklärt Reinhold Rampler von der Jugendwohlfahrt.
Danach bekommt Nikola eine Geburtsurkunde mit ihrem neuen Namen und dem Namen der neuen Eltern. Dann ist die Tür für die leibliche Mutter zu: Meldet sie sich danach, bekommt sie keine Informationen mehr über ihre Tochter. Erst wenn Nikola 14 wird, kann sie bei Gericht den Namen ihrer Mutter erfragen – falls er bis dahin bekannt ist.
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