Die OÖGKK bekomme immer wieder Hinweise auf mutmaßlichen Missbrauch von E-Cards, berichtet Obmann Felix Hinterwirth. Jedem werde nachgegangen, die meisten bestätigen sich jedoch nicht. Im vergangenen Jahr konnten zwei Verdachtsmomente bestätigt werden.
In einem Fall hat ein Versicherter einem Bekannten die E-Card für einen Zahnarztbesuch "geborgt". Im anschließenden Strafverfahren erhielt die Versicherung einen Schadenersatzanspruch von 55 Euro zugesprochen. Im zweiten Fall diente eine "geliehene" Karte dazu, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Versicherungsleistungen hat der "Betrüger" nicht in Anspruch genommen.
Identität überprüfen
Um Missbrauch zu vermeiden, hat die Versicherung alle Vertragsärzte und Ordinationshilfen dazu aufgerufen, bei unbekannten Patienten die Identität zu überprüfen. Das sei eine wirksamere Methode, als das immer wieder geforderte Foto auf der E-Card.
Dieses würde nur einen erheblichen Aufwand erfordern, denn die OÖGKK müsste von 1,2 Millionen Personen - vom Neugeborenen bis zum Pflegeheim-Patienten - jeweils ein aktuelles und brauchbares Foto bekommen und dies auch aktuell halten, so Hinterwirth.
"Größere Probleme bei Medikamenten"
Ein viel gravierenderes Problem sieht der Obmann der OÖGKK in der Medikamentenvergabe. Gelegentlich komme es vor, dass Patienten ohne Rezeptgebührenbefreiung Ärzte zu überreden versuchen, ein Rezept auf den Namen eines Angehörigen mit Befreiung auszustellen. Diesen Bitten dürfe keinesfalls nachgegeben werden, stellt Hinterwirth fest.
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