Die Höchststrafe für das Delikt hätte bei Erwachsenen bis zu zehn Jahre betragen, für die beiden Angeklagten wegen ihres jugendlichen Alters - Jahrgang 1991 - fünf Jahre. Die beiden, die von ihren Vätern zum Prozess begleitetet wurden, machten einen völlig "braven" Eindruck.
"Schnapsidee" und "Schwachsinn"
Der Schaden wurde wieder gutgemacht. Das bisher unbescholtene Duo war geständig. Der eine sprach von "Schnapsidee", der andere von "Schwachsinn". Ihr Verteidiger sah deshalb nur Milderungsgründe und verlangte eine Diversion - ein außergerichtlicher Tatausgleich - oder ein Urteil mit Vorbehalt der Strafe. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus, die Tat zu bagatellisieren, das würde dem Delikt nicht gerecht. Die Wiederholung sei zudem erschwerend.
Richter Gerhard Liener schloss sich dem an und meinte, "Man kann nicht sagen: Vergessen wir das alles.“ Das Urteil: Für jeden ein Monat Haft bedingt auf drei Jahre. Es wird zwar im Strafregister vermerkt, in einem polizeilichen Führungszeugnis scheint es aber nicht auf.
Symbolbild
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