Geldfälscher

Mildes Urteil für zwei Schüler: ein Monat bedingt

Oberösterreich
18.03.2009 13:43
Zwei 17- und 18-jährige Burschen haben daheim auf dem Computer einige 100- und 50-Euro-Scheine kopiert und damit in mehreren Lokalen bezahlt. Sie flogen rasch auf. Am Landesgericht Ried im Innkreis sind die beiden Geldfälscher mit einer bedingten Strafe von einem Monat Haft davongekommen.

Die Höchststrafe für das Delikt hätte bei Erwachsenen bis zu zehn Jahre betragen, für die beiden Angeklagten wegen ihres jugendlichen Alters - Jahrgang 1991 - fünf Jahre. Die beiden, die von ihren Vätern zum Prozess begleitetet wurden, machten einen völlig "braven" Eindruck.

"Schnapsidee" und "Schwachsinn"
Der Schaden wurde wieder gutgemacht. Das bisher unbescholtene Duo war geständig. Der eine sprach von "Schnapsidee", der andere von "Schwachsinn". Ihr Verteidiger sah deshalb nur Milderungsgründe und verlangte eine Diversion - ein außergerichtlicher Tatausgleich - oder ein Urteil mit Vorbehalt der Strafe. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus, die Tat zu bagatellisieren, das würde dem Delikt nicht gerecht. Die Wiederholung sei zudem erschwerend.

Richter Gerhard Liener schloss sich dem an und meinte, "Man kann nicht sagen: Vergessen wir das alles.“ Das Urteil: Für jeden ein Monat Haft bedingt auf drei Jahre. Es wird zwar im Strafregister vermerkt, in einem polizeilichen Führungszeugnis scheint es aber nicht auf.

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