Banken, Tankstellen

Mehrfacher Raub: Tschechischer Ex-Polizist verurteilt

Österreich
20.03.2013 12:02
Ein 42-jähriger Tscheche ist am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen mehrfachen Raubes und Raubversuchs zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der bis dahin unbescholtene Ex-Polizist hat von September bis Dezember 2012 insgesamt sechs Mal Tankstellen und Banken in Linz und im deutschen Chemnitz überfallen, wobei es teilweise beim Versuch blieb. Der 42-Jährige war geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Mann war am 27. Dezember 2012 nach einem Überfall auf eine Tankstelle in Linz geschnappt worden. Am selben Tag hatte er sein Glück bereits in einer Bankfiliale versucht. Zwei frühere Überfälle waren dem Tschechen misslungen. Bei seinen Taten verwendete der Angeklagte eine Softgun, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sah. Insgesamt erbeutete er knapp über 11.000 Euro.

Als Motiv gab der 42-Jährige, der nach seinem freiwilligen Ausscheiden aus dem Polizeidienst im Jahr 2011 im Getränkehandel selbstständig tätig war, an, Schulden von rund 600.000 tschechischen Kronen (rund 23.395 Euro) angehäuft zu haben. Durch die Affäre mit gepanschtem Alkohol in Tschechien und Polen im Herbst 2012 sei er in eine Notlage geraten, führte die Verteidigung aus.

"Habe falsche Alternative gewählt"
"Ich fühlte mich aufgrund meiner wirtschaftlichen Situation in ein Eck gedrängt. Ich habe eben die falsche Alternative gewählt, aber in diesem Moment habe ich einfach keine andere Lösung gesehen", erklärte der Angeklagte. Dazu habe er die Objekte in Österreich und Deutschland ausgesucht, weil er nicht in Tschechien aktiv sein wollte. "Ich möchte mich bei allen, die ich überfallen habe, entschuldigen", so der Angeklagte.

Im Prozess verzichtete der Beschuldigte auf Rechtsmittel, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Anklagebehörde hatte eine strenge, unbedingte Freiheitsstrafe - bei einem Rahmen von einem Jahr bis zehn Jahren - gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf ein mildes Urteil.

Mildernd wurde das reumütige Geständnis gewertet, die teilweise Schadenswiedergutmachung und die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch blieb. Erschwerend bewertete das Schöffengericht die sechs Taten in vier Monaten, dass der Angeklagte nur wegen der Straftaten nach Österreich und Deutschland gekommen war sowie diese - unter Einsatz seines kriminalistischen Wissens - bestens geplant hatte.

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