Solidaritätsaktion

“Maturastreich” für die Zogajs: “Wir sind Arigona”

Oberösterreich
24.06.2010 12:27
Die Mitschüler von Arigona Zogaj, die gemeinsam mit ihrer Mutter und ihren Geschwistern demnächst in den Kosovo zurückkehren muss, haben am Donnerstag eine Solidaritätsaktion vor ihrer Schule in Linz durchgeführt. Die Schüler der HBLA für wirtschaftliche Berufe in der Landwiedstraße deklarierten ihre Aktion als "Maturastreich".

Die Texte auf ihren Transparenten, mit denen sie die Zufahrt zum Parkplatz der Lehrer sperrten, waren allerdings ausdrücklich nicht scherzhaft gemeint: "Für mehr Menschlichkeit. Für unsere Arigona" und "Schutzzone für die Zogajs". Außerdem trugen sie T-Shirts mit der Aufschrift "Wir sind Arigona", die auch zum Verkauf angeboten werden. Der Reinerlös daraus soll der Familie zugutekommen.

Die Schüler berichteten, dass sich in Arigonas Klasse alle für sie einsetzen würden, in der gesamten Schule sei die Unterstützung jedoch nicht lückenlos. Wer Arigona kennt, stehe aber hinter ihr, sie sei "ehrlich, unglaublich warmherzig und nett". Deswegen sei auch im vergangenen November die Schülerzeitschrift "Gegengift" gegründet worden, in deren unregelmäßigen Ausgaben unter anderem über den Fall berichtet wurde.

"Unverzüglich" Österreich verlassen
Die Zogajs hatten am Dienstag eine schriftliche Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck bekommen, Österreich "unverzüglich" zu verlassen. Das Amtsdeutsch "unverzüglich" schockierte zunächst die Betreuer der Familie, die mit einer Frist bis zum Schulschluss gerechnet hatten. Die Aufregung wurde unnötig gestiftet: Von der Fremdenpolizei hieß es, es sei mit "unverzüglich" nicht "auf der Stelle" gemeint. Es gebe "eine angemessene Frist, und Arigona Zogaj kann mit ihrer Familie den genauen Ausreisetermin wählen". Die Familie wünscht sich zwei bis drei Wochen, hieß es am Mittwoch.

Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche festgestellt, dass der Ausweisungsentscheid des Asylgerichtshofs gegen Arigona nicht verfassungswidrig ist. Die für die Dauer des Verfahrens geltende Aussetzung der Ausweisung war damit abgelaufen.

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