Leeres Sackl füllen

Linz wird zur Hauptstadt neuer Steuern

Oberösterreich
06.03.2011 18:55
Linz ist zwar laut aktuellem Vergleich der Statistik Austria pro Kopf die einnahmenreichste Landeshauptstadt Österreichs, bei Spekulationsgeschäften mit Schweizer Franken hat der Finanzreferent aber 15,9 Millionen Euro in den Sand gesetzt. Dafür sollen jetzt die Bewohner die Zeche zahlen. Mit Zuschlägen für Bim, Zweitwohnsitz, Parken und jetzt auch noch Alkoholkonsum.

Die Kulturhauptstadt '09 – mit jährlichen Pro-Kopf-Einnahmen von 1.844 Euro – mutiert damit zur "Hauptstadt neuer Steuern". Zwei davon sollen schon am kommenden Donnerstag im Linzer Gemeinderat zur Abstimmung kommen – Antragsteller ist dabei jeweils die SPÖ-Fraktion.

Zweitwohnsitzabgabe
Diese würde in der Landeshauptstadt etwa 13 Prozent der Linzer Wohnungen – damit 26.000 Personen – betreffen, gestaffelt nach der Quadratmetergröße des Zweitwohnsitzes. Die dadurch erwarteten Zusatz-Einnahmen liegen bei etwa sechs Millionen Euro.

Wirtshaus-Steuer
Der städtische Finanzreferent Johann Mayr (SPÖ) schlägt eine 15-prozentige Sondersteuer auf Alkohol in Wirtshäusern, Bars, Selbstbedienungslokalen und bei Freiluft-Events vor. Das sollte zusätzliche elf Millionen Euro fürs Stadtsäckel bringen. Daneben gibt es aber noch mindestens zwei weitere aktuell diskutierte Schröpfungsvorschläge.

Bim-Steuer
Zur Finanzierung der mindestens 400 Millionen Euro teuren zweiten Straßenbahn-Achse will die Stadt Linz zusätzliches Geld rekrutieren – in welcher Form ist allerdings noch nicht festgelegt.

Parkgebühren-Erhöhung
Eine Art "Luftsanierungssteuer" entspringt einer Idee der Linzer Grünen-Umweltreferentin Stadträtin Eva Schobesberger. Sie fordert eine Anhebung der Parkgebühren in den Gebührenzonen auf Parkgaragen-Niveau. Das wäre eine Verteuerung von 50 Cent auf 1,30 Euro pro halbe Stunde und würde die Autofahrer pro Jahr 11,2 Millionen Euro kosten (derzeit verdient die Stadt am Gebührenparken jährlich etwa 4,3 Millionen Euro).

Ein Tipp für erfindungsreiche Finanzreferenten: Noch ohne Sondersteuer sind Radwegbenützung oder städtische Beleuchtung.

von Johann Haginger, "OÖ Krone"

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