In der Berufungsverhandlung gab es zum Sachverhalt nichts Neues: Er wisse noch, wie er ins Auto eingestiegen sei, dann nichts mehr, sagte der Angeklagte zum Unfallhergang. Er zeigte sich jedoch weiterhin geständig.
Er war an dem Augustabend mit einem geborgten 710 PS starken Auto zuerst im Sonnsteintunnel am Traunsee mit 160 km/h, wo eine 70er-Beschränkung gilt, ins Schleudern geraten, konnte aber den Wagen noch abfangen, wie die Videoüberwachung zeigte. Danach fuhr er langsamer. Doch im anschließenden Bartelkreuztunnel beschleunigte er auf feuchter Fahrbahn erneut auf 150. Das Heck des Pkws brach aus. Zuletzt stieß er gegen einen entgegenkommenden Klein-Lkw.
"Komme nicht darüber hinweg"
Dessen 67-jähriger Lenker und ein 43-jähriger Beifahrer des Unfalllenkers - einer seiner Freunde - wurden getötet. Der 50-Jährige selbst erlitt schwere Verletzungen und lag mehrere Tage in der Intensivstation. Er sei sich seiner Schuld bewusst. Er befinde sich in ärztlicher Behandlung, komme aber über das Geschehene nicht hinweg.
Die persönlichen Folgen: Seine Frau habe sich von ihm scheiden lassen, er sei körperlich beeinträchtigt, bei den von der Haftpflicht geleisteten Zahlungen an die Angehörigen der Toten stünden Regressforderungen im Raum. Das geborgte und zerstörte Auto habe er bezahlen müssen.
Das Berufungsgericht blieb angesichts des hohen Verschuldensgrades - der Angeklagte war mehr als das Doppelte der erlaubten Geschwindigkeit gefahren - dabei, dass ein Teil der Strafe unbedingt zu verbüßen sei. Allerdings schloss es die Möglichkeit einer Fußfessel nicht aus. Das hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Die als Privatbeteiligte auftretenden Angehörigen wurden mit ihren über ein bestimmtes Ausmaß hinausgehenden Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
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