Dem Schüler wird unter anderem vorgeworfen, er habe dem Mädchen das trägerlose Top sowie den BH vor Mitschülern heruntergezogen. Er soll auch mit einem Klappmesser hantiert haben (siehe Infobox). Die Schule beschloss danach in einer Disziplinarkonferenz den Ausschluss des Jugendlichen. Doch er sei bis zur Entscheidung der Behörde nicht vom Unterricht suspendiert worden.
Enzenhofer: Kein Antrag auf Suspendierung gestellt
Enzenhofer konterte, ein Antrag auf Suspendierung (die als Mittel bei Gefahr in Verzug sofort ergriffen werden kann) sei seitens der Schule an den Landesschulrat nicht gestellt worden. Dieser habe daher davon ausgehen können, dass eine unmittelbare Wiederholungsgefahr nicht bestehe. Einem solchen Antrag werde seitens der Schulbehörde in den meisten Fällen umgehend entsprochen.
"Ich hätte es für zweckmäßig gehalten, wenn die Schule eine sofortige Suspendierung beantragt hätte, diese auch auszusprechen, um in der gebotenen Ruhe und Sachlichkeit im Sinne des Mädchens und der Schulbiografie des Schülers zu entscheiden", erklärte der Landesschulratspräsident.
Übergriff "nicht zu tolerieren"
Er will nun die Angelegenheit von den zuständigen Personen der Schulaufsicht nochmals prüfen lassen. Ziel sei, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Sowohl der Opferschutz als auch eine angemessene Maßregelung des mutmaßlichen Täters stünden dabei im Vordergrund. Ein solcher Übergriff seitens des Schülers sei nicht zu tolerieren und müsse dementsprechend geahndet werden.
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