Franken-Kredite

Klage gegen BAWAG ab Ende Mai zu erwarten

Oberösterreich
17.05.2011 12:57
Die Stadt Linz wird ab Ende Mai Klage im Zusammenhang mit drohenden verlustreichen Swap-Geschäften zur Absicherung von Franken-Krediten gegen die BAWAG PSK einbringen. Davon geht Finanzstadtrat Johann Mayr aus. Über die Aufklärung, wie es zu diesen Geschäften gekommen ist, sind sich die Parteien aber weiterhin uneins.

Linz hat zur Absicherung einer auslaufende Kreditlinie über 195 Millionen Schweizer Franken (152 Mio. Euro) im Jahr 2007 mit der BAWAG einen Swap-Vertrag abgeschlossen. Durch die Kursentwicklung könnte das nun zusätzlich 264 Millionen Euro - das ist fast das Doppelte der Kreditsumme - verschlingen. Die Stadt verlangt eine Rückabwicklung und will die Bank unter anderem wegen des Vorwurfes des "Wuchers" und der "arglistigen Täuschung" klagen, weil sie nicht ausreichend über die Risken aufgeklärt worden sei. Das bestreitet das Kreditinstitut.

Der Kontrollausschuss unter dem Vorsitz der grünen Gemeinderätin Gerda Lenger soll die Franken-Swaps untersuchen. In einer ersten Sondersitzung am Montagabend wurde berichtet, dass der Linzer Zivilrechtsprofessor Meinhard Lukas ein zusammen mit weiteren Experten erstelltes Gutachten zur Vorbereitung des Prozesses in der Stadtsenatssitzung am kommenden Donnerstag präsentieren soll. Daran anschließend könnte die Klage der Stadt eingebracht werden.

Prozessbeginn nicht vor Herbst
Nach einer Klagsbeantwortung durch die BAWAG könne man mit einem Prozessbeginn nicht vor dem Herbst rechnen. Darüber hinaus wurde im Kontrollausschuss das weitere Vorgehen des Gremiums beraten. Es soll regelmäßige Sondersitzungen geben, die nächste ist für 15. Juni geplant.

Uneins sind die Parteien weiterhin, ob der Kontrollausschuss für eine Untersuchung der Finanz-Geschäfte ausreichend ist. Die FPÖ sprach sich so wie die ÖVP für einen eigenen Untersuchungsausschuss aus. Die SPÖ und die Grünen halten davon nichts. Mayr erklärte: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Qualität der Aufklärung noch steigerbar ist." Er verwies auf die Klagseinbringung und eine bereits erstattete Anzeige wegen des Verdachtes der Untreue gegen ihn und den früheren Finanzdirektor der Stadt. Damit würden ohnehin zwei Bereiche der österreichischen Justiz die Angelegenheit objektiv untersuchen und könnten dazu auf alles zugreifen. Eine eigene Anzeige der Stadt gegen die BAWAG sei nicht notwendig, weil die Staatsanwaltschaft sich auch die Rolle der Bank ansehen wolle. Obendrein werde der Bundes-Rechnungshof prüfen sowie das Kontrollamt der Stadt.

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