Bundesliga im TICKER
Der Geistliche muss sich wegen des Vorwurfes des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger verantworten. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu zwei Jahre Haft. Auf seinem Computer waren pornografische Fotos von Kindern gefunden worden. Dem Vernehmen nach soll es sich um 20 bis 100 gehandelt haben. Der Angeklagte verantwortete sich im Vorfeld des Prozesses damit, dass er eher zufällig auf die Fotos gestoßen sei und nicht die Absicht gehabt habe, sie abzuspeichern.
Symbolbild
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