Zahlen für nichts

Kampf gegen Kanalgebühr ohne Anschluss

Oberösterreich
26.09.2008 10:42
Kanalbereitstellungsgebühren für unbebaute Grundstücke - laut Verfassungsgerichtshof ist das nicht zulässig. Weshalb der Welser Manfred Ganja Hoffnung im Kampf gegen die Behörden schöpft.

Denn Manfred Ganja aus Wels muss für sein unbebautes Grundstück Erhaltungsgebühren für einen in der Nähe verlaufenden Kanal bezahlen. Eine gesetzliche Härte, die aufgehoben werden muss, wettert Ganja. Er hat sogar schon eine Petition an die Regierung verfasst. Diese wurde aber abgelehnt.

Ähnlicher Fall beim Verfassungsgerichtshof
Inzwischen ging ein vergleichbarer Fall bis zum Verfassungsgerichtshof, der Kläger hat Recht bekommen. Ein klarer Hinweis, dass das Raumordnungsgesetz geändert werden muss, so Ganja. Erst kürzlich hatte der Landtag einige Petitionen erhalten, weil Grundstücke gegen den Willen der Besitzer umgewidmet und hohe Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge kassiert wurden. Nun wird gefordert, dass Gemeinden in solchen Fällen ein Verwaltungsverfahren durchführen müssen: Dann würden Betroffene einen Bescheid erhalten, gegen den sie Rechtsmittel ergreifen und berufen können.

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