Urteil in Steyr

Kalaschnikow-Schütze wird in Anstalt eingewiesen

Österreich
08.11.2012 20:30
Jener 52-jähriger Pensionist, der im März dieses Jahres mit einem rückgebauten Kalaschnikow-Gewehr von Balkonen eines Mehrparteienhauses in Steyr sowie im Inneren des Gebäudes herumgeschossen hatte, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Geschworenen im Prozess am Landesgericht Steyr fällten Donnerstagabend den Schuldspruch, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte, der bisher unbescholten war, hatte am 19. März mit der legal erworbenen Waffe von zwei Balkonen gefeuert. Menschen auf der Straße hatten sich panisch in Sicherheit bringen müssen, Mitglieder der Sondereinheit Cobra nahmen den Mann schließlich fest, obwohl er auch auf sie schoss. Menschen kamen - laut Staatsanwaltschaft "wie durch ein Wunder" - bei dem Vorfall nicht zu Schaden, aber ein Diensthund wurde bei dem Zugriff getötet.

In der zweitägigen Verhandlung erklärte der 52-Jährige, er könne sich an den Vorfall nicht erinnern. Er wisse zwar inzwischen, dass er eine gefährliche Situation herbeigeführt habe. Doch das verstehe er nicht, denn das passe nicht zu dem Bild, das er von sich habe. Sein Verteidiger betonte, der Mann habe niemand töten wollen und auch nicht gezielt geschossen.

Angeklagter "schizoide Persönlichkeit und alkoholabhängig"
Dem widersprachen einige der befragten Zeugen. Sie schilderten, dass sie sich in Todesangst in Sicherheit gebracht hätten. Ein Waffen-Sachverständiger stellte fest, Treffer mit der großkalibrigen Waffe wären absolut tödlich gewesen. Die Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten drei Probleme: Er sei eine schizoide Persönlichkeit, alkoholabhängig und leide unter Angstzuständen. Zusammenfassend kam sie zum Befund, dass er zum Tatzeitpunkt als "schuldunfähig" zu bezeichnen sei.

Da die drei dem Angeklagten attestierten Probleme noch nicht behoben und auch nur zum Teil mit Medikamenten zu behandeln oder heilbar seien, bestehe auch in der Zukunft Gefährlichkeit. Straftaten mit schweren Folgen, von Verletzungen bis Tötung, seien nicht auszuschließen. Sie befürwortete daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Angeklagter erbat sich Bedenkzeit
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten wegen versuchten Mordes an den einschreitenden Cobra-Beamten sowie zwei Zivilisten, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie gefährlicher Drohung schuldig.

Weil der Mann als unzurechnungsfähig beurteilt wurde und von ihm laut Gutachten weiterhin eine Gefährdung ausgeht, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung in einer Anstalt. Der 52-Jährige erbat sich nach der Verkündung des Urteils drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwalt erklärte Rechtsmittelverzicht.

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