Die Aussagen des 48-jährigen Mannes bei der Polizei würden zwar vor Gericht verlesen, um sich ein richtiges Gesamtbild zu machen, würde aber der persönliche Eindruck fehlen. Seine Verteidigungsstrategie werde er aber beibehalten, so Rifaat.
Anwalt: Stiefbruder war dem Vater hörig
Seinen 19-jährigen Mandanten habe die Nachricht vom Tod seines Vaters sehr getroffen. "Aber das ändert nichts. Er hat sich nie auf den Vater ausgeredet, der Vater hat ja alles bestätigt", erklärte Rifaat. Der 48-Jährige habe seinen Sohn gezwungen, bei dem Mord zu helfen, betonte der Anwalt. Er setzt große Hoffnungen auf eine Expertise des Gerichtspsychiaters Reinhard Haller. "Ich gehe davon aus, dass das Gutachten zeigen wird, dass mein Mandant seinem Vater hörig war."
Kein Gespräch mit Anwalt des Stiefvaters
Nach Informationen der "Kronen Zeitung" hat der 48-Jährige in einem Abschiedsbrief seinen Anwalt damit beauftragt, die Verteidigung seines Sohnes zu übernehmen. Derzeit sehe er aber keinen Grund, mit dem Verteidiger des Verstorbenen, Andreas Mauhart, in Kontakt zu treten, so Rifaat. Vor allem werde der 19-Jährige Mauhart kein Mandat erteilen. Ein informelles Gespräch könne aber notwendig werden. "Wenn sich eine Frage ergibt, werde ich mit ihm reden."
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