Kulturhauptstatt 2024
"Im Gutachten steht, dass der Todeszeitpunkt zwei bis drei Stunden vorm Auffinden lag. Das muss gerichtlich geklärt, kann nicht mit einer Diversion abgetan werden", begründet die Rieder Staatsanwältin den Strafantrag ans Gericht. Die Maximalstrafe liegt bei drei Jahren Haft, davon geht aber niemand aus.
Die Mama – für sie gilt die Unschuldsvermutung – hatte gesagt, durch eine eitrige Angina geschwächt gewesen und deshalb eingeschlafen zu sein. "Maximal 20 Minuten" – dann habe sie Denis aus dem Bad geholt. Der Bub, der auch an einem Infekt litt, hatte das heiße Wasser aufgedreht, das beim ihm einen tödlichen Kollaps auslöste.
von Markus Schütz, "OÖ Krone"
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