Unklar war unterdessen weiterhin, wo in dem Fall der Fehler lag. Roman Hahslinger, Sprecher der Wiener Polizei, sagte, jener Beamte, der die Abgängigkeitsanzeige aufgenommen hatte, habe auch eine Haftanfrage gestellt, also überprüft, ob sich der junge Mann in Gewahrsam der Strafverfolgungsbehörden befindet. In Betracht kommen daher ein Eingabefehler bei den Aufnahmen in die Haftdatei oder eine Computerpanne. Nähere Aufschlüsse erhofft sich die Wiener Polizei dazu am Freitag.
Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls
In der Anklageschrift, die bereits am 31. Mai eingebracht worden war, ist von zwei Taten die Rede, der 19-Jährige soll dabei jeweils drei Computerspiele in Diebstahlsabsicht an sich gebracht haben. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass gegen den Mann seit vergangenem April am Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt ein Verfahren anhängig ist, in dem es um den Diebstahl von vier PC-Spielen geht.
Da der 19-Jährige überdies eine einschlägige Vorstrafe aufweist, dürfte die Verhängung der U-Haft für ihn nicht überraschend gekommen sein. Der Oberösterreicher muss sich nun am Donnerstag wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls vor Gericht verantworten.
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