Außenamtssprecher Martin Weiss relativierte die Empfehlung mittlerweile auf Nachfrage: "Wir haben darauf hingewiesen, dass es einen gewissen Unsicherheitsbereich gibt und eine Ausreise aus Österreich ein Problem sein könnte."
Der Mediziner will es nicht darauf ankommen lassen: "Ich bin außerhalb von Österreich seit Jänner nicht sicher." Parallel zum internationalen Haftbefehl könnten die Vereinigten Arabischen Emirate schließlich auch Auslieferungsanträge an einzelne Länder stellen. "Dann kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mich nicht irgendein europäisches Land ausliefert."
Sobald das jetzige erstinstanzliche Urteil gegen ihn schriftlich ausgefolgt ist, beginnt die Berufungsfrist der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrer Anklage die Todesstrafe gegen den Oberösterreicher gefordert. Derzeit heißt es für den Mediziner also abwarten.
Dem Intensivmediziner war vorgeworfen worden, im Jänner 2009 im Rashid-Hospital in Dubai bei einem Patienten mit hoher Querschnittläsion durch Unterlassung der Hilfeleistung sowie Morphin dessen Tod herbeigeführt zu haben. Adelsmayr hatte dies bestritten, mehrere Gutachten hatten den österreichischen Arzt zudem entlastet. Die Staatsanwaltschaft hatte die Todesstrafe verlangt, das Gericht den 53-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt.
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