Sieben Bundesländer haben das Mindestsicherungsgesetz schon, in der Steiermark tritt es am 1. März in Kraft, in Oberösterreich wahrscheinlich im Sommer: Immerhin gibt es nun einen Begutachtungsentwurf.
3.329 Haushalte in Oberösterreich bezogen im Oktober 2010 Sozialhilfe, das sind etwas weniger als im Krisenjahr 2009 (3.418). Arbeitslosigkeit ist zu 51 Prozent der Grund für den Bezug von Sozialhilfe, Arbeitsunfähigkeit zu 19,1 Prozent, die Ursache "zu geringes Einkommen" trifft für 14,5 Prozent und fehlende Kinderbetreuung (Arbeit nicht zumutbar) für 9,1 Prozent der betroffenen Haushalte zu. 6,3 Prozent mit zu geringem Unterhalt waren 2010 die kleinste Gruppe.
Für all diese Gruppen von Betroffenen bringt das neue Gesetz viele Änderungen, die vom Land mit "Verbesserung des Leistungsniveaus", andererseits aber auch mit Fokus auf der "(Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt" zusammengefasst werden. Auch das Schleifen von Zugangsbarrieren zur bisherigen Sozialhilfe wird betont.
Zurück in die Arbeitswelt
Wichtig ist auch, dass Hilfesuchende in Zukunft "stärker bei der Bewältigung ihrer sozialen Notlage begleitet werden", wie es im Gesetzesentwurf heißt. Das bedeutet auch, dass nicht locker gelassen wird, wenn es dem Arbeitsmarktservice nicht gelingt, Betroffenen einen Job zu vermitteln. Dann soll auch eine gezielte, individuelle "Heranführung an den Arbeitsprozess" oder "eine Qualifizierung unter dem Titel der bedarfsorientieren Mindestsicherung" ermöglicht werden.
Kronen Zeitung
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