Der jüngere der beiden Männer, zum Zeitpunkt der Tat 16 Jahre alt, wird gegen seine Strafe von 15 Monaten Nichtigkeitsbeschwerde einlegen und Berufung anmelden. Er war außerdem zu Schadenersatz verurteilt worden, zudem hatte man seine Hakenkreuzfahne eingezogen. Der Ältere, der angegeben hatte, er habe sich während der Störaktion bei dem Konzert nach kurzer Zeit mit seiner Freundin hingesetzt "und geschmust", bekam eine Freiheitsstrafe von elf Monaten bedingt – er nahm das Urteil an, das somit rechtskräftig ist.
Beiden wurde vorgeworfen, sie hätten bei der Aktion vor zwei Jahren den "Hitlergruß" getätigt und einschlägige Lieder gesungen, so die Anklage. Nachher sollen sie in der Innenstadt von Braunau noch randaliert haben, wobei eine Glasvitrine zu Bruch ging. Mehrere Teilnehmer der Störaktion wurden bereits verurteilt, einer sogar zu drei Jahren Haft. Gegen drei weitere Verdächtige ist noch ein Verfahren anhängig.
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