Kriminelles Netzwerk

Haftstrafen für Brandstiftung in zwei Bordellen

Österreich
22.08.2013 18:57
Zwei Männer im Alter von 32 und 24 Jahren haben wegen Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung am Donnerstagnachmittag im Landesgericht Wels vier bzw. drei Jahre unbedingte Haft ausgefasst. Außerdem müssen sie 200.000 Euro Teilschadensersatz zahlen. Der Ältere legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, der Jüngere und die Staatsanwaltschaft erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Bei den beiden handelt es sich nach Einschätzung von Polizei und Justiz um verhältnismäßig kleine Fische in einem kriminellen Netzwerk, dem um die 35 Personen angehörten. Dem Älteren wurde vorgeworfen, er habe am 23. August 2010 allein ein Bordell in Inzersdorf im Bezirk Kirchdorf an der Krems und am 14. Mai 2012 zusammen mit Komplizen einen Saunaklub in Wien angezündet. Der Schaden betrug 350.000 Euro bzw. 2,5 Millionen Euro.

Der 32-Jährige gab an, jeweils auf Auftrag gehandelt zu haben. Die Anweisungen und den Lohn für seine Taten in der Höhe von einigen Tausend Euro habe er von einem führenden Mitglied des Netzwerkes erhalten. Dem Jüngeren wurde nur die Brandlegung in Wien zur Last gelegt. Beide waren bezüglich der Brandstiftung geständig, die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bestritten sie hingegen.

Pächter des Saunaklubs wollte Geld von Versicherung
Als Zeugen in dem Prozess wurden einige, mutmaßlich führende Mitglieder des Netzwerkes aus der U-Haft vorgeführt. Teilweise nahmen sie ihr Recht in Anspruch, die Aussage zu verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Der Pächter des eingeäscherten Saunaklubs hingegen gestand, seine Kontakte zu dem Netzwerk für das Abfackeln genutzt zu haben. Er habe kurz vor der Eröffnung des Etablissements Fehler begangen und viel Geld verloren. Er hoffte, es nach dem Brand von einer Versicherung wiederholen zu können.

1.000 Euro pro Monat für Straftaten
Ein Mitglied des Netzwerkes aus der mittleren Führungsebene schilderte, die obersten Bosse hätten ihren Lebensunterhalt finanziert, indem sie Straftaten von anderen verüben ließen. Diesen sei für den Fall, dass sie erwischt werden und ins Gefängnis wandern, eine Bezahlung von 1.000 Euro pro Monat versprochen worden. Deshalb seien überwiegend Unbescholtene angeworben worden - ein Milderungsgrund bei der Strafbemessung.

Netzwerk werden zahlreiche Delikte angelastet
Dem kriminellen Netzwerk werden zahlreiche Delikte zugerechnet, darunter Gewalt-, Eigentums- und Vermögensdelikte in der Rotlicht-Szene sowie Waffen- und Drogenhandel. Obendrein gibt es dabei Überschneidungen mit dem rechtsextremen Netzwerk "Objekt 21". Gegen sieben Mitglieder dieses - nach Eigendefinition - "Freizeit und Kulturvereines" wurde Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung erhoben.

Im Zusammenhang mit den genannten Aktivitäten muss die Justiz eine ganze Serie von Prozessen abwickeln. Sie hat jene Fälle vorgezogen, in denen die mutmaßlichen Täter geständig sind. Am Donnerstag fand die zweite Verhandlung statt. In der ersten im vergangenen Juli war ein 30-Jähriger wegen mehrfachen versuchten oder vollendeten Einbruchsdiebstahls, Raubes und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung noch nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

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