Im Fall Evangelos

Gleicher Fall, anderer Ausgang – OGH selbst unsicher

Oberösterreich
03.05.2010 14:37
Sind vor dem Gesetz wirklich alle gleich? Im Fall des "entführten" Evangelos (3) aus Leonding hatte der OGH die sofortige Rückführung ins Land seines Vaters angeordnet – in einem gleichen Fall aus der Steiermark stellten die Richter aber eine Anfrage an den EU-Gerichtshof.

Die Mutter von Evangelos (34) war vor zwei Jahren vor den Gewalttaten ihres griechischen Gatten zurück in ihre Heimat geflüchtet, hatte ihre Söhne Evangelos und Simon mitgenommen. Der – inzwischen von ihr geschiedene – Ehemann erstattete Anzeige wegen Kindesentführung und klagte auf Rückführung. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht Linz begann am 2. September 2008 – Ende ist keines abzusehen.

Gar schon seit April 2008 läuft ein gleiches Verfahren vor dem Bezirksgericht Leoben um eine Mutter, die mit ihrer inzwischen ebenfalls dreijährigen Tochter vor zwei Jahren den Kindesvater in Italien verlassen hatte.

Zweierlei Maß
Auch hier ist keine Ende des Verfahrens abzusehen – doch in diesem Fall fällte der OGH kein Urteil, sondern bat nun mit Entscheidung vom 29. April den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, in einem Vorabentscheidungsverfahren einige Rechtsfragen zu klären.

Wichtige Fragen
Vor allem die Zuständigkeiten zwischen Herkunftsstaat und Entführungsstaat sind unklar. Und ob das Rückführungsverfahren ausgesetzt werden kann, bis eine Obsorgeentscheidung gefallen ist. Immerhin habe das (steirische) Kind mehr als zwei Drittel seines Lebens vom Vater getrennt gelebt, eine Vollstreckung gefährde vermutlich das Kindeswohl – das selbe trifft aber auch auf Evangelos zu.

von Johann Haginger, "OÖ Krone"
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