Rechtskräftig

Fünffachmörder verzichtet auf Rechtsmittel

Oberösterreich
11.11.2008 08:24
Der am vergangenen Freitag wegen fünffachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilte Reinhard St. verzichtet auf Rechtsmittel gegen die über ihn verhängte Höchststrafe. Das wurde am Montag im Grauen Haus bekannt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der 39-Jährige dürfte schon in Kürze in die Vollzugsanstalt Stein überstellt werden.

Frühestens Ende 2024 kann er einen Antrag auf vorzeitige bedingte Entlassung einreichen, den das zuständige Vollzugsgericht - im Fall von Stein wäre das Krems an der Donau - zu prüfen hätte.

350.000 Euro Schulden
Der PR-Manager hatte mit Spekulationen an der Börse begonnen, als seine Frau schwanger wurde. Der Wunsch, seiner Familie damit ein finanziell besseres Leben zu ermöglichen, erwies sich als Bumerang: Am Ende hatte der Mann einen Schuldenberg von 350.000 Euro angehäuft, den er seiner Familie verheimlichen wollte, weil diese die angeblich damit einhergehende Schmach nicht ertragen hätte.

Frau, Tochter, Eltern, Schwiegereltern umgebracht
Er fasste den Entschluss, mit seiner Frau, seiner siebenjährigen Tochter, seinen Eltern und seinem Schwiegervater die fünf ihm am nächsten stehenden Menschen zu töten. Dieses Vorhaben setzte er am 13. Mai 2008 um, als er hintereinander seine Angehörigen in Wien, Ansfelden und Linz mit einer Axt erschlug.

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