Die Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren - für sie gilt die Unschuldsvermutung - sollen im Stiegenhaus des Lokals den Bosnier gefragt haben, wer er sei. Als dieser antwortete, dass sie das nichts angehe, hätten sie auf ihn eingeschlagen und ihr bereits am Boden liegendes Opfer mit Faustschlägen und Fußtritten gegen den Oberkörper und den Kopf traktiert, warf ihnen die Anklage vor. Im Prozess verstrickten sie sich immer wieder in widersprüchliche Aussagen.
Schuhabdrücke am Kopf rechtfertigen Mordanklage
Weil nach Ansicht des Schöffengerichts die Schuhabdrücke am Kopf des Opfers eine Mordanklage gerechtfertigt hätten, erklärte es sich für unzuständig. Nachdem sowohl die Angeklagten bzw. ihre gesetzlichen Vertreter als auch die Staatsanwaltschaft ihre Nichtigkeitsbeschwerden zurückgezogen haben, ist nun der Weg frei für eine neue Anklage auf Mord. Der Prozess soll im Herbst stattfinden, teilte das Landesgericht Linz am Dienstag mit.
Symbolbild
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