Nach Ärztefehler

Frau tot – Witwer kämpft um seine Ansprüche

Oberösterreich
26.03.2010 10:02
Vor eineinhalb Jahren ist eine Frau (41) bei der Geburt ihres vierten Kindes im LKH Gmunden verblutet. Bis heute sind die zivilrechtlichen Ansprüche des Witwers und seiner Söhne offen.

Die gespag zahlte bisher für die Betreuung der Familie 3.000 Euro monatlich an die Caritas. Ab April bekommt der Gatte des Opfers Witwer- und Waisenpension, dann will die gespag nur noch 1.388 Euro bezahlen.

"Es laufen wegen der Ansprüche nach wie vor außergerichtliche Verhandlungen. Bis jetzt hat die gespag 50.000 Euro für die Unterstützung und Betreuung der Familie bezahlt. Damit wurde die Familienhelferin und zwei Caritasbetreuerinnen finanziert", erklärt gespag-Sprecherin Jutta Oberweger.

Nur noch Differenz erstattet
"Monatlich hat die gespag bisher 3.000 Euro überwiesen. Ab April bekommt der Betroffene von der PVA monatlich 1.850 Euro Witwer- und Waisenpension. Deshalb werden wir nur noch die Differenz zu den Betreuungskosten übernehmen."

Der Witwer wehrt sich gegen diese Änderung, will aber vorerst nicht Stellung nehmen. Laut gespag wird auch noch um die Beerdigungskosten (8.599 Euro), Adaptierungskosten für das Haus in Pinsdorf (10.000 Euro) sowie Kost und Logis für die Betreuerinnen gestritten.

Vertuschungsversuch
Die Verstorbene war aufgrund eines übersehenen Gebärmutterrisses verblutet. Der Oberarzt wurde wegen fahrlässiger Tötung zu sechs Monaten bedingt verurteilt. Er war ebenso wie sein Primar gekündigt worden, als herauskam, dass sie die Geburtsakten gefälscht haben sollen.

von Christoph Gantner, "OÖ Krone"
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