Neonazi-Störaktion

Fast unveränderte Strafen bei Berufungsverfahren

Oberösterreich
16.06.2011 15:44
Die Berufungsverhandlung im Zusammenhang mit einer Störaktion bei einer Gedenkfeier im ehemaligen Konzentrationslager Ebensee ist am Donnerstagnachmittag im Oberlandesgericht Linz mit fast unveränderten Strafen für alle drei Angeklagten zu Ende gegangen. Der Staatsanwaltschaft waren die vom Landesgericht Wels verhängten Strafen zu gering gewesen, sie hatte berufen. Zwei Angeklagte hatten ebenso Berufung gegen die Strafhöhe sowie Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Letztere wurde später vom Obersten Gerichtshof verworfen.

Der Vorwurf im Geschwornenprozess in Wels hatte gelautet, der Haupttäter sei am 9. Mai 2009 bekleidet mit einem Tarnanzug und einer Sturmhaube im Stechschritt vor den Besuchern der Gedenkfeier auf- und abmarschiert. Dazu habe er "Heil Hitler", "Sieg Heil, Ihr Schweine" und "Blood and Honour" geschrien und mit einer Softgun auf die Besucher geschossen. Den drei anderen Angeklagten wurde ähnliches vorgeworfen. Bei einem Teil von ihnen wurden einschlägige Musik- und Bilddateien auf Computern und Mobiltelefonen gefunden.

Drei waren geständig, einer leugnete die Taten. Bei ihm fällten die Geschwornen einen Freispruch. Einer der Angeklagten wurde zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Ein weiterer bekam fünf Monate bedingt, bei einem erfolgte der Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe. Das heißt, sollte er sich innerhalb der Probezeit von drei Jahren noch etwas zuschulden kommen lassen, würde eine Strafe aus diesem Prozess drohen.

Keine Kontakte mehr zur Szene
In der Berufungsverhandlung in Linz bezeichneten die drei Beschuldigten ihre Taten erneut als "Blödsinn" und "Riesenscheiß". Alle bezeichneten sich als geläutert. Sie hätten keine Kontakte mehr zur Neonazi-Szene. Sie seien nun politisch uninteressiert. Einer erklärte gar, dass er nicht wählen gehe.

Der Berufungssenat des Oberlandesgericht stellte fest, er wäre zu höheren Strafen gekommen. Doch sei bei deren Bemessung den Angeklagten die überlange Verfahrensdauer - die Anklage erfolgte erst mehr als ein Jahr nach der Tat - zu entschädigen. Es blieb daher bei sechs beziehungsweise fünf Monaten bedingt. Beim dritten wurde die Strafe nicht mehr vorbehalten. Er wurde zu zwei Monaten bedingt verurteilt. Alle drei bekommen Bewährungshilfe. Der Richter riet ihnen, sich ernsthafter mit dem Thema auseinanderzusetzen, damit sie in Zukunft deutlich entschlossener als jetzt dem nationalsozialistischen Gedankengut entgegentreten können.

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