Veranlasst wurde demnach die neuerliche Prüfung vonseiten des Landes, von Landesrat Josef Ackerl (S). Es sei an die Bezirkshauptmannschaft die Weisung erteilt worden, den Antrag auf humanitäres Bleiberecht noch einmal zu prüfen, wird Ackerl-Sprecher Peter Binder zitiert. Dabei gehe es um die Frage, ob aufgrund der Aufenthaltsdauer die Integration schon ausreichend sei.
Wie lange das neue Prüfverfahren dauert, sei noch nicht abzusehen. Die Bezirkshauptmannschaft arbeite bereits daran. Im Anschluss daran müsse auch die Sicherheitsdirektion eine neuerliche Stellungnahme abgeben. Wieder zurück bei der Behörde geht das gesamte Paket nach Wien ins Innenministerium, wo endgültig über ein humanitäres Bleiberecht entschieden werde. Abgeschoben werde die Familie vorerst nicht. Das wäre nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar, so der Ackerl-Sprecher.
Der Vater der Familie war 2001 nach Österreich gekommen. Zwei Jahre danach waren seine Frau und die drei Kinder gefolgt. Erst kürzlich hatte in Gallneukirchen eine Versammlung stattgefunden, in der mehrere hundert Menschen ihre Solidarität mit der Familie bekundeten.
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