Gumpinger hat als Obmann von "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern rechtswidrig zur Einreise in den Schengenraum verholfen und pro Geschlepptem 450 Euro kassiert. Außerdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass er nach einem Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof, bei dem 22 Menschen einen Kostenersatz von insgesamt knapp 25.000 Euro zugesprochen bekamen, 17.480 Euro veruntreut hat.
Bedingte Nachsicht "völlig ausgeschlossen"
Der Richtersenat begründete das strenge Urteil mit generalpräventiven Überlegungen, die eine bedingte Nachsicht "völlig ausgeschlossen" machten. Der Öffentlichkeit würde durch Schlepperei großer Schaden entstehen. Erschwerend wertete er auch, dass Gumpinger seinen politischen Einfluss genutzt habe, um etwa die Ausstellung von Visa zu erreichen. Mildernd wurden hingegen der ordentliche Lebenswandel des Angeklagten, die lange Verfahrensdauer und die Nachteile, die Gumpinger aus der Causa entstanden sind, gesehen.
Amtsverlust geht nun mit Verurteilung einher
Gumpinger hat die Vorwürfe stets bestritten und um ein mildes Urteil bzw. einen Freispruch gebeten. Er verwies auf die seit 2006 dauernde Verfahrenszeit, unter der er psychisch, physisch und beruflich gelitten habe. Gumpinger legte nach der Anklageerhebung 2007 sein Landtagsmandat zurück und war als Landesbeamter suspendiert. Mit dem rechtskräftigen Urteil ist nun auch der Verlust seines Amtes verbunden.
Der Ex-Politiker war - wie berichtet - bereits im September 2007 zu zwei Jahren unbedingt verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Linz gab in zweiter Instanz seiner Berufung teilweise statt und spielte den Ball zurück an das Erstgericht. Daraufhin wurde der Prozess 2009 im zweiten Rechtsgang neu aufgerollt. Diesmal war das Urteil - vor allem wegen der langen Verfahrensdauer - milder: 14 Monate Haft, davon vier unbedingt, wegen gewerbsmäßiger Schlepperei und Veruntreuung. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ergriffen erneut Rechtsmittel. Der nun rechtskräftige Spruch des Oberlandesgericht zeigte wieder mehr Härte.
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