Der Mann, dessen Antrag kurz vor der Bewilligung steht, sitzt wegen Betrugsdelikten im Gefängnis. Es handelt sich um einen Freigänger, der bereits jetzt zum Arbeiten die Anstalt verlässt. "Bei solchen Häftlingen ist ein gewisses Grundvertrauen da, daher eignen sich in erster Linie Freigänger für die Fußfessel", erklärt Anstaltsleiter Josef Pühringer.
Bei den anderen Anträgen wurde einer sofort abgewiesen, zwölf weitere Häftlinge müssen innerhalb der nächsten zwei Wochen ihren Antrag überarbeiten und neu einreichen. "Es handelt sich dabei um geringe Eigentums-, Suchtmittel- und Betrugsdelikte", erklärt Pühringer. Häftlinge mit schweren Gewaltdelikten kommen für die Fußfessel nicht in Frage. Für die nächsten zwei Monate erwartet er noch etwa zehn Anträge aus seinem Haus – dazu kämen Anträge von U-Häftlingen, die man im Vorhinein nicht einschätzen könne.
Kronen Zeitung
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