Großmutter getötet

Enkel: “Hab’ befürchtet, dass Opa mir was antut”

Österreich
26.08.2013 16:56
Unter großem Interesse hat am Montag in Oberösterreich der Geschworenenprozess gegen einen 72-Jährigen und seinen 19-jährigen Enkel, den er zum Mord an seiner Großmutter im Oktober 2012 angestiftet haben soll, begonnen. Als Motiv für die Tat gab der 19-Jährige Angst vor seinem Opa an: "Ich hab' befürchtet, dass er mir was antut". Insgesamt 51 Zeugen und zwei Sachverständige sollen befragt werden. Ein Urteil wird für 6. September erwartet.

Der Raum war bis auf den letzten Platz besetzt, als ihn die beiden Beschuldigten, begleitet von knapp zehn Justizwachebeamten, kurz vor 8.30 Uhr betraten. Mit gesenktem Blick ließen sie das minutenlange Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Vor der Richterin sprach der jüngere Angeklagte leise, er wirkte - genauso wie sein Großvater - gefasst.

Großvater: "Die Oma muss weg"
Mit den Worten "Die Oma muss weg" habe ihn sein Opa dreimal zum Mord an der 68-Jährigen angestiftet, hatte der geständige Bursche in den Einvernahmen erklärt. Als der 72-Jährige das erste Mal gesagt habe, dass die Großmutter weg müsse, sei ihm das noch "befremdlich" vorgekommen, so der Jugendliche. Bei einem weiteren Gespräch sei der Großvater "auf einmal ein anderer Mensch" gewesen, habe sich wie ein Kasten mit stechendem Blick vor ihm aufgebaut.

"Die Oma muss weg, ich muss ihm helfen, sie darf nicht mehr zurückkommen", erinnerte sich der Angeklagte an das Treffen. Der Großvater habe gedroht, ihm das Leben zur Hölle zu machen. "Das war nicht mehr mein Opa." Früher sei er eine Identifikationsfigur gewesen, so der Bursch über den mutmaßlichen Anstifter. "Er war sowohl schulisch als auch musikalisch das Ideal."

Enkel sollte Raubmord vortäuschen
Eine Woche vor der Tat habe der 72-Jährige seinen Enkel dann darauf aufmerksam gemacht, dass die Gelegenheit gut wäre, denn er sei bei einer Maturafeier und hätte damit ein Alibi. Er solle es wie einen Raubmord aussehen lassen und habe ihm die Anleitungen dazu gegeben.

Am Tatabend fuhr der Teenager - er war zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt - mit dem Moped zum Haus seiner Großeltern in Taufkirchen im Bezirk Schärding. Er verfügte über einen Schlüssel und schlich sich in den Keller des Gebäudes. Dort nahm er eine Axt und ging damit in das Wohnzimmer, wo die 68-Jährige vor dem Fernsehen saß.

Der Angeklagte gab in den polizeilichen Vernehmungen folgenden Dialog wieder: Sie fragte: "Was ist?" Er: "Das kann ich dir nicht sagen." Sie: "Der Opa leicht?" Dann schlug er mit der stumpfen Seite der Axt zu. Die Frau rettete sich laut Anklage ins Badezimmer und versorgte dort ihre Kopfwunde.

Großmutter fünfmal in Brust gestochen
Als sie zurückkehrte, habe der Enkel kein Zurück mehr gesehen, wild mit der Hacke auf sie eingeschlagen und ihr dabei den Kopf zertrümmert. Trotzdem stach er ihr auch noch mit einem Messer fünfmal in die Brust, "damit sie nicht unnötig leiden muss", wie er vor den Ermittlern argumentierte.

Nach der Tat legte der Bursche falsche Spuren, indem er die gläserne Verandatür von außen einschlug, um so einen Raubmord vorzutäuschen. Weiters beseitigte er die Tatwaffen sowie die blutverschmutzte Kleidung und fuhr danach zum Maturatreffen des Großvaters. Dieser machte sich nach der Feier auf den Weg nach Hause und meldete den Mord.

19-Jähriger: "Es tut mir irrsinnig leid"
Auch am Montag zeigte sich der 19-Jährige geständig und nannte als Motiv für die Tat das Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Opa. "Es war mir nicht möglich, Nein zu sagen. Ich hab' befürchtet, dass er mir was antut", so der Bursche vor Gericht. In der Befragung verstrickte sich der 19-Jährige mehrmals in Widersprüche, an mehrere Details - vor allem zeitliche Abläufe - konnte bzw. wollte er sich nicht mehr erinnern. Rückblickend hätte er sich jemandem anvertrauen sollen, erklärte er. "Es tut mir irrsinnig leid, ich hätte es nie so weit kommen lassen dürfen."

Der 72-jährige Großvater bestritt hingegen erneut eine Anstiftung zum Mord. Seinem Enkel hätte er eine derartige Bluttat nicht zugetraut, gedroht habe er ihm jedenfalls nicht, sagte der Pensionist. Für die angebliche Anstiftung gebe es keinerlei Beweise, so seine beiden Verteidiger.

Enkel und Opa drohen lange Haftstrafen
Der Enkel, der wie der ältere Angeklagte bisher unbescholten ist, gilt strafrechtlich als "junger Erwachsener". Damit besteht für ihn im Fall einer Verurteilung ein gemilderter Strafrahmen von fünf bis 20 Jahren Haft. Dem Mitbeschuldigten drohen zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft, wenn er des Beitrags zum Mord schuldig gesprochen wird.

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