Heftige Kritik

Empörung nach Wiederbetätigungs-Prozess

Oberösterreich
07.11.2008 08:22
Die vorläufigen Freisprüche für die fünf Angeklagten im Geschworenen-Prozess wegen Wiederbetätigung im Landesgericht Wels am Mittwochabend haben am Donnerstag empörte Reaktionen ausgelöst. Kritik kam von den Grünen, der Sozialistischen Jugend und der KPÖ.

Der Menschenrechtssprecher der Grünen Oberösterreich, der Landtagsabgeordnete Gunther Trübswasser zeigte sich "tief betroffen". Das Signal, das dvon diesem Urteil ausgehe, sei in seiner Tragweite auf die Tätigkeit von rechtsradikalen und fremdenfeindlichen Organisationen noch gar nicht abzusehen. Er hoffe auf eine Korrektur in der nächsten Instanz.

"Urteil spiegelt öffentliche Meinung wider"
Urteile von Laiengerichten würden immer auch ein Stück öffentliche Meinung widerspiegeln. Aber gerade dieser Umstand sei das Erschütternde: Aktivitäten und Aussagen Rechtsradikaler seien wieder ein Stück mehr salonfähig geworden.

"Freibrief für Neonazi-Aktivitäten"
Der Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Wolfgang Moitzi und der Vorsitzende der SJ Oberösterreich Michael Lindner reagierten "mit Entsetzen". Das Urteil sei ein Freibrief für Neonazi-Aktivitäten. Motzi sieht "Rückenwind für Rechtsextreme": In den letzten Wochen sei es vermehrt zu Übergriffen von Neonazis gegenüber anders denkenden Jugendlichen gekommen. Offensichtlich würden sich Rechtsextreme wieder trauen, offensiv auf die Straße zu gehen.

"Bedenkliche Entwicklung"
Im Pressedienst der KPÖ wurde das Urteil als "höchst bedenkliche Entwicklung und schwerer Schlag gegen das NS-Verbotsgesetz" und ebenfalls als "Freibrief für Rechtsextreme und Neonazis aller Schattierungen" bewertet.

Anklage: Aufbau einer nationalsozialistischen Organisation
In dem Prozess waren den Angeklagten Verbrechen nach dem nur selten angewendeten Paragrafen 3a des Verbotsgesetzes zur Last gelegt worden: Dieser stellt den Aufbau einer nationalsozialistischen Organisation unter Strafe. Laut Anklageschrift hätten sie im Zeitraum von Oktober 2001 bis Jänner 2003 den Bund freier Jugend (BfJ) auf Basis von NS-Gedankengut geschaffen, um "durch dauerhafte Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen".

"Neuschöpfung der Hitler Jugend"
Die Staatsanwaltschaft sprach sogar von einer "direkten Neuschöpfung der Hitler Jugend". Dieser Einschätzung schlossen sich die Geschworenen nicht an und urteilen nahezu völlig einstimmig "nicht schuldig". Die Angeklagten wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

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