Am 29. November, 6., 13. und 20. Dezember dürfen Geschäfte rund um die Welser Weihnachtswelt aufsperren. Das Land hat nun einen Antrag der Welser Tourismus und Marketing GmbH abgesegnet. Wichtig ist, dass keine Angestellten arbeiten dürfen, der Verkauf von Lebensmitteln tabu ist, und die Erlaubnis nur für bestimmte Straßen gilt.
Strugl ist bewusst, dass er sich mit dieser Entscheidung den Zorn der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft der Privatangestellten zugezogen hat. Dem Wunsch der Wirtschaftskammer und der Stadt hat er hingegen entsprochen. "Das ist keine allgemeine Regelung. Wir entscheiden in Einzelfällen und ich lehne eine generelle Sonntagsöffnung auch ab", so Strugl. In Oberösterreich ist dauerhaft nur in Hallstatt und St. Wolfgang der Verkauf an Sonntagen erlaubt.
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