„Dialog“ mit Totschnig
"In diesem Fall werden die maximal 80 Prozent der Kosten von der GKK rückerstattet", erklärt Lindinger. "Sonderfälle sind Kroatien, Serbien, Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Montenegro. Dort braucht man wie früher den Urlaubskrankenschein." Reist man auf einen anderen Kontinent, ist eine Reiseversicherung nötig.
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