Kein HIV

Drei Jahre Haft für Überfall mit blutiger Spritze

Oberösterreich
24.03.2009 14:05
Zwei Tage vor Weihnachten hat ein Drogensüchtiger mit einer blutigen Spritze in Linz eine Tankstelle überfallen. Jetzt stand der Junkie vor Gericht: drei Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.

"Kein Job, kein Geld", dafür Drogen - so beschrieb der Angeklagte vor Gericht seinen Lebensweg. Der in Deutschland geborene Österreicher, der im Künstlermilieu zu Hause ist, soll seit seinem 16. Lebensjahr abhängig sein. Am Tattag habe er sich in der Früh eine geringe Menge Heroin gespritzt und dann versucht, Geld oder Drogen aufzutreiben, schilderte der damals 29-Jährige. Das sei ihm aber nicht gelungen. Am Abend habe er dann beschlossen, eine Tankstelle zu überfallen.

Mut hat ihn verlassen
Beim ersten Versuch habe ihn dann doch der Mut verlassen, die zweite Tankstelle sei geschlossen gewesen, so der Angeklagte weiter. Beim dritten Anlauf habe er sich "zu meiner eigenen Überraschung" getraut. Er sei in das Geschäftslokal gegangen, in dem nur die Kassierin war. In der Hand habe er ein Messer gehabt, versteckt unter einer Zeitung.

Kassierin hatte Angst vor möglicherweise infizierter Spritze
Die Kassierin berichtete, ihr sei der Mann mit der tief ins Gesicht gezogenen Kapuze erst aufgefallen, als er direkt vor ihr stand. Er habe ihr eine blutige Spritze unter die Nase gehalten und leise etwas von "Bargeld" gemurmelt. Ein Messer habe sie nicht gesehen. Sie habe aber große Angst gehabt, dass die Spritze infiziert sein könnte und dem Angeklagten 450 Euro aus der Kassa ausgehändigt. Den Rest der Tageslosung hatte sie kurz zuvor im Tresor verstaut.

Beim Opfer entschuldigt
Der Täter habe sich während des Überfalls noch entschuldigt und gemeint, dass er ihr nichts tun wolle, erzählte die Frau weiter. Dann sei er mit dem Geld geflüchtet. Der Angeklagte sagte, er habe die Beute sofort in Drogen umgesetzt und sich dann schlafen gelegt.

Eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit
Ein Sachverständiger attestierte dem Mann Zurechnungsfähigkeit, wenn diese auch durch seine Drogensucht eingeschränkt sei. Der Verteidiger beantragte eine außerordentliche Strafmilderung, weil sein Mandant kein "klassischer schwerer Räuber" sei. Das Geschworenengericht folgte dieser Ansicht und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Das ist deutlich niedriger als der gesetzliche Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Symbolbild

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