Stau und Schnee

Die rechtlichen Konsequenzen bei Verspätung

Oberösterreich
11.02.2010 15:10
Viele Pendler haben in dieser Woche wegen der Schneefälle und der Straßenverhältnisse ihren Arbeitsplatz nur mit Verspätung erreicht. Ob und welche Konsequenzen drohen - das wollte die "Krone" vom Arbeiterkammer-Experten Peter Hosner wissen.

"Krone": Sie sind Leiter der Abteilung Rechtsschutz bei der Arbeiterkammer. Darf der Chef schimpfen, wenn man wegen dem Schneechaos zu spät kommt?
Peter Hosner: Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass er pünktlich am Arbeitsplatz eintrifft. Wenn ich also in den Frühnachrichten höre, dass es wieder überall staut, muss ich diese Verzögerung einplanen. Wenn's trotzdem nicht klappt, müssen Sie den Arbeitgeber anrufen!

"Krone:" Viele genervte Pendler werden das nicht gerne lesen. Aber ist eine winterbedingte Verspätung auch ein Entlassungsgrund?
Hosner: An sich nicht, außer es kommt regelmäßig vor.

"Krone": Kann der Chef die versäumten Arbeitsstunden vom Gehalt abziehen?
Hosner: Das ist unterschiedlich geregelt: Angestellte haben Anspruch auf Entgelt, wenn alles Zumutbare unternommen wurde, um zum Arbeitsplatz zu kommen. Bei den Arbeitern kommt es auf den Kollektivvertrag an.

Kronen Zeitung

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