Selbsthilfe geplant

Bürgerwehr will Täter jagen!

Oberösterreich
28.04.2017 16:55

Als Konsequenz der ungeklärten Brandserie in der Linzer Europastraße freunden sich die betroffenen Anrainer nun immer mehr mit dem Gedanken an, zum eigenen Schutz eine Bürgerwehr in ihrer Siedlung zu installieren. Ist das erlaubt? Bei der Polizei hat man dafür Verständnis, betrachtet die Pläne aber auch mit Skepsis.

"Es muss etwas passieren", sagt Friedrich Gratzl, der - wie berichtet - als erster die Idee zur Selbsthilfe hatte. In den vergangenen Tagen sollen ihn schon mehrere Anrainer darauf angesprochen haben, die selbst auch mitmachen würden. "Sollte der Brandleger in den kommenden Tagen nicht ausgeforscht sein oder es gar einen neuen Anschlag geben, werden wir aktiv", erklärt der 71-Jährige. Das Maß sei dann endgültig voll. Gratzl denkt an nächtliche Patrouillen-Gänge mit Hunden, die via WhatsApp organisiert werden sollen. "Mit einer Ablöse alle zwei Stunden - es gibt genügend ambitionierte Herren in der Siedlung." Nach den Anschlägen sei die Bevölkerung deutlich zusammengerückt: "Jeder ist viel hellhöriger und gibt mehr auf seine Nachbarn acht." Die Polizei zeige zwar Präsenz, fahre dabei aber nur mit Autos durch und sei nach ein paar Minuten wieder weg.

Gemischte Gefühle
Stadtpolizei-Kommandant Karl Pogutter hält sich zu den Überwachungsaktivitäten bedeckt. Eine Bürgerwehr zur Jagd auf Täter aufzustellen, sieht er aber, genauso wie Staatsanwalt Alois Ebner - siehe Interview -, allgemein mit gemischten Gefühlen: "Ich kann die Sorgen der Leute nachvollziehen. Natürlich können wir nicht ständig vor Ort sein." Sollte eine Bürgerwehr aktiv werden, sei wichtig, nicht über das Ziel hinauszuschießen: "Gegen Beobachtung und Meldung ist nichts einzuwenden, das Einschreiten sollte man aber uns überlassen."

"Privat-Sheriffs ohne Kompetenzen"
Staatsanwalt Alois Ebner verweist darauf, dass Bürgerwehren nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, um Verdächtige anzuhalten.

Was halten Sie von der Idee einer Bürgerwehr?
Rechtlich bewegt man sich dabei auf dünnem Eis, Privat-Sheriff spielen ist nur eingeschränkt möglich. Mitglieder einer Bürgerwehr haben keine Exekutivgewalt und dürfen niemanden festhalten - außer, sie erwischen einen Straftäter auf frischer Tat. Sie dürfen auch niemanden durchsuchen oder uneingeladen in dessen Privatbereiche eindringen.

Wie hält man jemanden "verhältnismäßig" fest?
Ohne Waffengebrauch und nur in Kombination mit der sofortigen Verständigung der Exekutive.

Es darf auch kein Pfefferspray eingesetzt werden.
Präventiv nicht, nur zur Selbstverteidigung. Man darf auch seinen Hund nicht auf jemand anderen hetzen.

Was droht bei Überschreiten der Befugnisse?
Etwa Anzeigen wegen gefährlicher Drohung, Nötigung, Körperverletzung.

Jürgen Pachner, Kronen Zeitung

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