Prozess in Linz

Brutale Attacke auf eigene Tochter – vier Jahre Haft

Österreich
03.11.2011 07:53
Ein 45-jähriger Vater aus Linz ist nach einer heftigen Attacke auf seine damals 19-jährige Tochter und gefährlicher Drohung am Mittwochabend am Landesgericht zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Obwohl er der jungen Frau "potenziell lebensgefährliche Verletzungen" zugefügt hatte, sahen die Geschwornen darin keinen Mordversuch, sondern eine absichtliche schwere Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Motiv für die Tat im heurigen Jänner blieb in der Verhandlung letztlich unklar. SMS, in denen der Kroate seiner Tochter drohte, sie umzubringen, und seinen anschließenden Selbstmord ankündigte, drehten sich darum, dass er den bosnisch-muslimischen Freund der 19-Jährigen ablehnte. Der Angeklagte beteuerte hingegen vor Gericht, dass er nichts gegen Muslime habe, aber besorgt gewesen sei, seine Tochter könnte durch den Freund mit Drogen in Kontakt kommen. Die SMS habe er nur im Rausch geschrieben, sagte Pero M., er habe nicht gewusst, was er tue.

Tochter landete auf Intensivstation
Auch die brutale Attacke gegen seine Tochter im Geschäft seiner Ex-Frau stellte er wesentlich harmloser dar, als es tatsächlich gewesen sei. Drei Zeugen schilderten, M. habe sich auf die junge Frau gestürzt, sie niedergeworfen, ihren Kopf auf den Steinboden gedroschen, den Mund und die Nase mit den Händen zugedrückt und ihr dreimal ins Gesicht getreten. Sie landete in der Intensivstation. Laut Gerichtsmediziner erlitt sie "potenziell lebensgefährliche Verletzungen".

Dass er nach der Tat von einer Bootsbesatzung aus der Donau gefischt werden musste, sei Folge eines Unfalls und nicht eines Selbstmordversuches gewesen, erklärte der 45-Jährige vor Gericht. Er habe sich nur erfrischen wollen, aber sei am Ufer ausgerutscht und ins Wasser gefallen.

Während die Anklage auf Mordversuch lautete, plädierte der Verteidiger auf absichtliche schwere Körperverletzung. Sein Mandant habe keinen Tötungsvorsatz gehabt, sondern der Tochter "nur wehtun" wollen. Die Droh-SMS seien eine "milieubedingte Unmutsäußerung" gewesen. Die Geschworenen werteten sie aber als gefährliche Drohung.

"Art von Geständnis" wirkte mildernd
Mildernd für das Strafausmaß wirkte die bisherige Unbescholtenheit und "eine Art von Geständnis", wie der vorsitzende Richter es formulierte, sowie eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Erschwerend wirkte das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, der Verteidiger, der erklärtermaßen dazu neigte, das Urteil anzunehmen, erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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