Nach Adoptionsverbot

Blindes Paar verklagt nun die Republik Österreich

Österreich
09.01.2015 12:43
Jenes erblindete Paar aus Oberösterreich, das seit Jahren vergeblich um die Adoption eines Kindes kämpft, fährt nun schwere Geschütze auf und hat sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewandt. Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger verklagen die Republik Österreich auf Durchführung des Verfahrens ohne Diskriminierung.

Seit 2010 scheitert das Paar, ein ebenfalls blindes Waisenkind aus Bulgarien zu adoptieren, und kämpft damit seit mittlerweile fünf Jahren gegen die österreichischen Behörden. "Trotz dreier Sachverständigengutachten, die uns bestätigen, dass wir als Adoptiveltern gut geeignet wären, weigert sich das Land Oberösterreich, uns eine Adoptionseignungsbestätigung auszustellen", erklärte Dietmar Janoschek zuletzt.

Seitens des Landes Oberösterreich heißt es, dass "die Blindheit" des Paares "nicht das Ausschlaggebende" für diese Entscheidung sei. Es habe noch andere Faktoren gegeben, die aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht veröffentlicht werden.

"Rechtskonflikt wird auf unserem Rücken ausgetragen"
Das Paar bekämpfte die Entscheidung durch alle Instanzen bis hin zum Obersten Gerichtshof - jedoch ohne Erfolg. Vielmehr entwickelte sich daraus laut Janoschek ein "Rechtskonflikt zwischen den Behörden", der "auf unserem Rücken ausgetragen wird". Zuletzt wurde nun auch der Verfassungsgerichtshof eingeschaltet, der entscheiden soll, ob die Zivilgerichte oder die Verwaltung in der Causa zuständig sind.

Bis zu einer Entscheidung allerdings könnten noch viele weitere Jahre ins Land ziehen. Das dauert dem blinden Paar zu lange, weshalb es nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagt. "Wie kommen wir dazu, dass wir auf unsere Kosten ausjudizieren lassen müssen, ob nun die Jugendwohlfahrtsbehörden in Österreich in Adoptionsangelegenheiten hoheitlich oder nicht hoheitlich agieren und ob Adoptivwerbern über die Verwaltungs- oder die Zivilgerichte ihr Recht einklagen können", so Janoschek.

"Klarere Gesetze, mehr Transparenz und Gerechtigkeit"
Eine der Forderungen des Paares: die "endgültige Durchführung des Verfahrens ohne Diskriminierung". Die Europäische Menschenrechtskonvention sehe vor, "dass jeder einen Anspruch darauf hat, dass seine Angelegenheiten innerhalb einer angemessenen Frist verhandelt werden", so Janoschek. Außerdem gehe es um die Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf Nicht-Diskriminierung.

"Außerdem fordern wir im Sinne der vielen Kinder, die sich Eltern wünschen, klarere Gesetze sowie mehr Transparenz und Gerechtigkeit für alle Menschen, die Kinder adoptieren wollen", so Janoschek.

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