Eine Flut von Beschwerden über solche telefonischen Belästigungen erreicht derzeit die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer. "Wir fordern schon lange, dass solche unerbetenen und stets unter Druck entstandenen Verträge wie etwa bei Gewinnspielen nur mit schriftlicher Bestätigung gelten – ähnlich wie bei den Haustür-Geschäften, bei denen man auch eine Woche Rücktritts-Frist hat," erklärt Mag. Ulrike Weiß.
Notfalls vor Gericht ziehen
Wer mit Sex-Mitteilungen bombardiert wird und dann Kosten dafür auf der Rechnung hat, muss sich an den Handyanbieter wenden. Ansonsten gilt: ungelesen löschen, ja keinen Link oder Download anklicken.
Für immer mehr Ärger sorgen auch hohe und nicht nachvollziehbare Telefonrechungen. Hier soll per Einspruch beim Betreiber eine technische Überprüfung verlangt werden. Notfalls müssen Opfer vor Gericht ziehen.
Kronen Zeitung
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