ÖAMTC warnt

Bei Skiunfällen drohen Vorstrafen

Oberösterreich
21.01.2009 09:51
Wer auf der Skipiste einen Unfall, und sei es nur fahrlässig, verursacht, muss mit einer strafrechtlichen Verfolgung, einer Geldstrafe oder unter bestimmten Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das bedeute, dass der Verursacher dann eine Vorstrafe habe. Darauf hat der ÖAMTC im Zusammenhang mit den zuletzt berichteten Unfällen am Dienstag aufmerksam gemacht.

Wird in einem Verfahren ein Verschulden festgestellt, werde eine Verurteilung - und damit eine Vorstrafe - unvermeidlich sein, so Leiter des Rechtsservice des ÖAMTC Oberösterreich Ralph Wiplinger. Dabei würde es keine Rolle spielen, ob die Verletzung durch riskantes Verhalten oder durch Unachtsamkeit eines Skifahrers bzw. Snowboarders verschuldet worden sei. Wenn dann noch besondere Rücksichtslosigkeit oder Alkohol dazukämen, wären sogar Freiheitsstrafen denkbar.

Vom Gericht verhängte Strafen nicht versicherbar
Für die Schadenersatzforderung könne man durch Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die üblicherweise in einer Haushaltsversicherung enthalten ist, vorsorgen, so Wiplinger. Die Kosten des Strafverfahrens könnten mit einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden. Nicht versicherbar wären allerdings die vom Gericht verhängte Bußen oder Strafen.

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