Der 20-jährige Techniker aus dem Bezirk Kirchdorf war direkt vor den Augen zweier Streifenbeamter etwas zu rasant abgebogen. Deshalb wunderte es den Mann nicht, als die Polizisten wenig später an der Haustür klingelten und die Fahrzeugpapiere sehen wollten. Dann hätten aber beide ihren Block gezückt und jeweils eine Organstrafverfügung ausgestellt. Die Strafzettel würden einander bis ins Detail gleichen: selbe Uhrzeit, selber Ort, selbes Delikt. Nur die Unterschriften der Beamten seien nicht ident gewesen, so die Zeitung.
Sofort bezahlt
Der Verkehrssünder habe sich entschieden, die beiden Strafen zu je 21 Euro sofort zu bezahlen, um keine Anzeige zu riskieren. Laut ÖAMTC-Rechtsservice hätte er das nicht tun müssen.
Der Kirchdorfer Bezirkspolizeikommandant Hans-Peter Vertacnik rechtfertigte hingegen die Vorgehensweise: "Es gibt für die Polizei im Paragraf 102 Absatz 4 Kraftfahrgesetz zwei Tatbestände. Einerseits die Verursachung ungebührlichen Lärms, andererseits die Herbeiführung von Rauch und üblen Geruchs." Weil der 20-Jährige von den Beamten bei einer Vollbremsung erwischt worden und anschließend mit quietschenden Reifen weggefahren sei, seien beide Tatbestände erfüllt gewesen, so der Kommandant im Interview. Beide Vergehen seien mit 21 Euro zu ahnden. Anders sieht das ÖAMTC-Juristin Silvia Winklhamer: "EIn solches Vorgehen ist natürlich nicht zulässig! Man kann nicht für ein Vergehen zwei Mal bestraft werden."
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.