Nachdem vom Gericht in Naxos im Mai der Mutter aus Leonding das vorläufige alleinige Sorgerecht über Evangelos übertragen worden war, sollte die OGH-Entscheidung, den Buben – wie berichtet – nach Griechenland rückzuführen, aufgehoben werden. Doch die Übersetzung des griechischen Richterspruchs ins Deutsche liegt noch immer nicht vor.
Ebenso fehlt aus Griechenland eine endgültige Obsorgeentscheidung über Evangelos. "Angeblich haben dort die Gerichte den Sommer über geschlossen", erklärt die Mutter, die den Reisepass von Evangelos beim Bezirksgericht Linz abliefern musste.
Stichtag 1. August
Nunmehr teilte der Verfahrenshelfer ihres Ex-Gatten mit, dass er am 1. August um 9 Uhr den Buben abholen und an einem gesicherten Ort an den Vater, den Evangelos kaum kennt und auch sprachlich nicht versteht, übergeben will.
"Das ist eine glatte Provokation", kommentiert Familienrechtsexperte Günter Tews diese Ankündigung. Der Gegenanwalt stützt sich auf ein Jahre zurückliegendes Besuchsrechtsurteil, das nicht mehr gilt. Angebote, den Buben einmal kennenzulernen, lehnte der Vater bisher ab.
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