Staßensperren sind fix
Die beklagte Spedition sei "kreativ, wenn es darum geht, das Arbeitsrecht zu brechen", kritisierte die AK: Der Lkw-Fahrer hatte acht Jahre für die Firma gearbeitet und dann für eine Fahrt eine schriftliche Bestätigung gefordert. Die Antwort der Spedition: Dies sei Arbeitsverweigerung. Es folgte die Entlassung.
Bereits die erste Instanz entschied für den Fahrer. Die Firma wollte dies nicht wahrhaben, woraufhin die zweite Instanz das Urteil bestätigte. Der Mann erhielt nach eineinhalb Jahren endlich doch seine offenen Ansprüche bezahlt.
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