Plädoyer verhindert

Adelsmayr-Farce geht nun doch weiter

Oberösterreich
22.02.2012 13:11
Die Verhandlung gegen den in Dubai wegen Mordes angeklagten oberösterreichischen Intensivmediziner Eugen Adelsmayr ist am Mittwoch in den Vereinigten Arabischen Emiraten ohne den Arzt fortgesetzt worden. Eigentlich waren für diesen Tag die Schlussplädoyers der Verteidigung geplant, sie fanden aber nicht statt. Denn der Prozess geht nun doch weiter - weil der Mitangeklagte einen neuen Antrag eingebracht hat.

Adelsmayr hatte sich entschieden, nicht nach Dubai zu fliegen. "Das hat vor allem familiäre Hintergründe", so der 52-Jährige zur "Krone". Ende Jänner war seine Frau im 57. Lebensjahr nach schwerer Krankheit verstorben. "Meine Anwältin hat mich heute zu Beginn der Verhandlung beim Richter aus persönlichen Gründen entschuldigt", sagte Adelsmayr.

Keine Plädoyers, Verfahren fortgesetzt
Anschließend brachten die Anwälte des mitangeklagten indischen Kollegen völlig überraschend einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens ein sowie einen Antrag mit neuen Unterlagen. "Sie enthalten belastendes Material gegen einen Krankenpfleger und entlastendes Material zugunsten des mitangeklagten Inders", erklärte der Sprecher des Außenministeriums, Peter Launsky-Tieffenthal. Der Antrag wurde vom Richter zugelassen.

Adelsmayr zeigte sich "überrascht" über diese Wende und sprach von einer "unerwarteten Verzögerung. Meine Anwältin hat ihr Plädoyer allerdings nach der Verhandlung elektronisch via Staatsanwaltschaft bei Gericht eingebracht", so der 52-Jährige.

Nächste Verhandlung am 18. März
Wie bereits bei sämtlichen vorangegangenen Terminen war der österreichische Botschafter in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Julius Lauritsch, auch am Mittwoch als Beobachter bei dem Verfahren in Dubai dabei. Zum Schluss der Verhandlung gab der Richter den nächsten Prozesstermin bekannt. Demnach soll die Verhandlung am 18. März fortgesetzt werden, erklärte Launsky-Tieffenthal. Was bei diesem Termin Verhandlungsgegenstand sein soll, ist vorerst jedoch noch unklar.

Tod eines Patienten zur Last gelegt
Dem 52-jährigen Oberösterreicher und seinem ehemaligen indischen Kollegen wird der Tod eines Patienten im Februar 2009 durch unterlassene Hilfeleistung und eine hohe Dosis Opiate zur Last gelegt. Der Strafrahmen liegt zwischen drei Jahren Haft und der Todesstrafe. Adelsmayr soll damals eine Order ausgegeben haben, dass der Kranke im Falle eines Herzstillstands nicht wiederbelebt werden soll. Das bestreitet der Oberösterreicher. Adelsmayr war im Rashid Hospital mehr als drei Jahre als Leiter der Intensivstation tätig.

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