Die Übergriffe auf die nunmehr acht und 17 Jahre alten Opfer sollen bei Besuchen zwischen September 2003 und Juli 2005 erfolgt sein. Eines der Mädchen vertraute sich schließlich seiner Mutter an, dadurch kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Mann war im Wesentlichen geständig
Der Strafrahmen für die Taten liegt bei fünf bis 15 Jahren Haft. Der Mann war im Wesentlichen geständig. Dieses Geständnis sowie seine Unbescholtenheit und die schon länger zurückliegende Tatzeit wertete das Gericht als mildernd. Als erschwerend galten die Wiederholungen der Verbrechen und dass sie gegen gleich zwei Opfer gerichtet waren.
Die beiden Mädchen bekamen als Privatbeteiligte im Verfahren 10.000 und 30.000 Euro als Schadenersatz zugesprochen und wurden mit darüber hinaus gehenden Forderungen auf den Privatrechtsweg verwiesen. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, der Angeklagte erbat Bedenkzeit.
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