705 Landsleute ließen sich die erste Teilimpfung geben, 407 in den GKK-Außenstellen außerhalb der Landeshauptstadt und 30 beim Magistrat Wels.
"Bis zu 15 Minuten dauert es, bis der Nächste aufgerufen wird", ärgerten sich die Wartenden bei der GKK in Linz. Das lag daran, dass die beiden Ärzte jeden Patienten genau aufklärten und dass mit einer Wartenummer oft eine ganze Familie eintrat. "Außerdem haben wir mit diesem Ansturm nicht gerechnet. Während der Phase, als medizinisches Personal geimpft wurde, kamen insgesamt nur 1.400 Leute in ganz Oberösterreich", sagt GKK-Direktor Hans Popper.
Auch Hausärzte sollen impfen dürfen
Die Warterei brachte den Impfbeauftragten der oberösterreichischen Ärztekammer, Wilhelm Sedlak, auf die Palme – auch seine Ehefrau war betroffen: "Niedergelassene Ärzte kennen ihre Patienten. Sie wissen, wer die Impfung verträgt. Das Argument, dass in jeder Packung zehn Einheiten sind und man Ausschuss befürchtet, gilt nicht. In Vorarlberg und Tirol dürfen Gemeindeärzte auch impfen, warum nicht bei uns?"
In drei Wochen muss man sich die zweite Impfung abholen und dazu wieder die Rezeptgebühr von 4,90 Euro und die E-Card mitbringen. Am ersten Impftag waren viele Patienten schlecht vorbereitet gekommen. "Die Informationen waren offenbar zu schlecht", sagt Gabi Pröll (35), die in Linz zur Impfstraße kam.
120 H1N1-Fälle bestätigt
Insgesamt gibt es in Oberösterreich 38 Stellen, an denen man sich gegen die Schweinegrippe impfen lassen kann. Bisher sind im Bundesland 120 Krankheitsfälle bestätigt. Bei 29 weiteren Personen muss der Verdacht noch abgeklärt werden, erklärte Landessanitätsdirektor Stefan Meusburger. "Die Neue Grippe und die Anzahl der Fälle sind Grund zur Aufmerksamkeit, aber nicht zur Sorge. Derzeit verläuft die Krankheit milde, und wir haben keinen Hinweis, dass sie stärker wird, aber wir sind für den Ernstfall gewappnet."
In Österreich wird den Patienten der Impfstoff Celvapan injiziert. Um vollen Impfschutzes zu gewährleisten, sind zwei Teilimpfungen im Mindestabstand von drei Wochen erforderlich.
Wer soll sich impfen lassen?Neben Schwangeren sollen sich Personen ab dem 7. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit folgenden Erkrankungen impfen lassen:
- chronische Krankheiten des Atmungwege oder des Herzkreislaufsystems,
- Erkrankungen, die die Immunität schwächen,
- chronische Stoffwechsel-, Leber- und Nierenerkrankungen,
- Immunsystemschwäche,
- Krebserkrankungen.Genauere Informationen über die H1N1-Impfung sind auf einer Internetseite des Gesundheitsministeriums erhältlich oder bei der Info-Hotline unter der Telefonnummer 050 555 555 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr).
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