Der zwölfjährige Diogo starb am Samstag in Ansfelden bei einem Frontalcrash im Auto seiner Eltern. Der Bub saß auf dem mittleren Sitzplatz der Rückbank und war mit einem Beckengurt gesichert. Doch dieser Bauchgurt rettete sein Leben nicht. Die "Krone" sprach mit Experten über derartige Rückhaltesysteme.
Nach § 1c Absatz 2 Z 2 des Kraftfahrzeuggesetzes ist der Einsatz von Beckengurten zur Kindersicherung in Österreich grundsätzlich erlaubt. Ab einem Gewicht von 18 Kilo darf ein Beckengurt auch ohne zusätzliche Rückhalteeinrichtung verwendet werden - wenn der Sitzplatz nur damit ausgerüstet ist und wenn die anderen Sitzplätze besetzt sind.
Laut Unfallchirurg Jörg Breitwieser vom MedCampus IV. der Uniklinik Linz ist das Verletzungsrisiko bei Beckengurten ungleich höher. Die gesamte Energie bei einem Anprall konzentriert sich auf den nur fünf Zentimeter breiten Querriemen.
Durch einen abrupten Abbau von Geschwindigkeit binnen kürzester Zeit entstehen so genannte Verzögerungstraumata (Dezelerationen). Laut Breitwieser kommt es zu massiven direkten Quetschungen im Becken. Lebensgefährlich ist, wenn Organe und Blutgefäße an ihren Befestigungsstellen abreißen. Der Grund: Gefäße wie die Aorta bewegen sich bei einem Aufprall noch ein bis zwei Zentimeter weit nach vorn, während die Wirbelsäule statisch bleibt. Auch Gedärme und Blase reißen dann ab. Brüche der Lendenwirbelsäule sind im Vergleich dazu medizinisch nicht das größte Problem.
Laut ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang ist das der Fall, weil Kinder noch kein sehr ausgeprägtes Becken haben, sie bei Unfällen im Sitz eintauchen und der Gurt nach oben in den Bauchbereich rutscht (Submarining). Die inneren Verletzungen fallen dadurch noch deutlich exzessiver aus.
Wenn beide Fahrzeuge nur mit den in der Unfallzone erlaubten 70 km/h aufeinandergeprallt sind, dürften 2,5 Tonnen auf den Zwölfjährigen eingewirkt haben.
Jürgen Pachner, Kronen Zeitung
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