Prozess nach Unfall

32-jährigen Alko-Geisterfahrer droht bis zu ein Jahr Haft

Oberösterreich
17.02.2011 18:44
Wegen "fahrlässiger Gemeingefährdung" muss sich demnächst jener Linzer (32) vor dem Bezirksgericht verantworten, der im Oktober des Vorjahres als Alko-Geisterfahrer auf der A7 einen Unfall mit drei Verletzten verursacht hatte. Der Strafrahmen ist mit maximal einem Jahr begrenzt, weil die Blessuren nur leicht waren.

72-mal gab es – wie berichtet – in Oberösterreich im Vorjahr Geisterfahrer-Alarm. Zehnmal konnten Falsch-Lenker auch gestoppt werden. Die Bilanz: Alkohol und hohes Alter waren für 90 Prozent der Irrläufe auf unseren Autobahnen verantwortlich.

Sechs Geisterfahrer waren betrunken – darunter auch jene beiden Frauen, denen mit 1,6 Promille beziehungsweise 1,92 Promille im Blut der Orientierungssinn abhanden gekommen war. Zwei gestoppte Irrfahrer waren 81 und 88 Jahre alt und verwirrt. Der zehnte Geisterfahrer war ein ortsunkundiger Bulgare, der sich auf die A25 verirrt hatte.

So lange die Irrfahrten glimpflich ausgehen, müssen sich die Geisterfahrer mehr vor den Verwaltungsstrafen fürchten als vor dem Richter. Auch jenem Linzer (32), der im Oktober des Vorjahres in Linz auf der A7 drei Pkw verschrottete, weil er mit 1,9 Promille als Geisterfahrer unterwegs war, droht maximal ein Jahr Haft, weil der Unfall glimpflich ausgegangen ist. Hätte es Tote oder Schwerverletzte gegeben, würde der Strafrahmen bis zu fünf Jahre Gefängnis reichen.

von Markus Schütz, "OÖ Krone"

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