Tod nach Ballbesuch

24-Jährige stirbt nach Fahrerflucht-Unfall

Oberösterreich
11.02.2009 08:41
Während die Ärzte um das Leben einer 24-jährigen Verkäuferin aus Altmünster kämpften, konnten Polizisten jenen flüchtigen Lenker ausforschen, der die Frau niedergefahren hatte. Der 29-jährige Arbeiter hatte sein Opfer bei der Heimfahrt betrunken überfahren. Zuvor waren beide am Faschingsball in Oberweis. In der Nacht auf Dienstag ist die Frau im Landeskrankenhaus Gmunden an ihren schweren Verletzungen gestorben.

Nach dem Fahndungsaufruf meldete sich Sonntagabend ein Zeuge: Er kenne einen BMW-Lenker, der nach einem Ballbesuch betrunken einen Unfall mit einem Reh gehabt hätte. Die Polizei nahm den Betreffenden unter die Lupe. Mit Erfolg: Der Lenker war voll geständig, so ein Polizist.

Unfallenker und Opfer waren gemeinsam am Faschingsball
Der Arbeiter aus Roitham hatte wie sein Unfallopfer und dessen Freundin den Faschingsball in Oberweis besucht. Bei der Heimfahrt fuhr er auf der B144 die 24-jährige Melanie L. aus Altmünster an. Beim Verhör gab er an, er wäre der Meinung gewesen, eine Schneestange umgefahren zu haben. Dann sei er aber wieder zum Unfallort zurückgefahren, habe dort dem Ersthelfer versprochen, die Rettung zu alarmieren. Der leere Handy-Akku habe dies verhindert. Den BMW habe er als Wildschaden zu einem Mechaniker nach Rüstorf gebracht. Zudem gab der Arbeiter zu, beim Unfall betrunken gewesen zu sein: Anzeige.

Verkäuferin im Krankenhaus gestorben
Die junge Verkäuferin ist in der Nacht auf Dienstag gegen 1.20 Uhr im Landeskrankenhaus Gmunden ihren schweren Verletzungen erlegen.

2.300 Verunglückte pro Jahr bei Unfällen mit Fahrerflucht
2.300 Personen verunglücken laut ÖAMTC pro Jahr bei Unfällen mit Fahrerflucht, Tendenz steigend. Im Jahr 2007 wurden acht Menschen bei derartigen Unfällen getötet, im Jahr 2008 waren es allein im Zeitraum von Jänner bis Oktober bereits zwölf. Die häufigsten Motive, nach einem Unglück einfach davon zu fahren, seien Angst, Stress und Alkohol. Juristen warnen jedoch: Wer Fahrerflucht begeht, dem drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Außerdem kann für das Opfer lebensentscheidend sein, ob und wie ein Unfalllenker reagiert.

Symbolbild

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