Zu Beginn waren es anzügliche Bemerkungen und intime Fragen, die sich die heute 35-Jährige vom Mann ihrer Chefin gefallen lassen musste. Dann ging er einen Schritt weiter und zwang sie sogar zum Geschlechtsverkehr. Der Gesundheitszustand der Frau wurde immer schlechter, und schließlich vertraute sie sich einer Freundin an, die ihr nahelegte, sich professionelle Hilfe zu suchen.
"Keine Gewalt"
Strafrechtlich wurde der Mann rechtskräftig freigesprochen. Für das Gericht sei die für eine Vergewaltigung nötige Gewalt nicht vorgelegen, so die AK. Die Frau sei aber so eingeschüchtert gewesen, dass sie keine andere Möglichkeit gesehen habe als mitzumachen. Daher zog sie vor das Arbeitsgericht.
Dort entschied die Richterin zugunsten der 35-Jährigen, die sich derzeit aufgrund der traumatischen Erlebnisse in Berufsunfähigkeitspension befindet: Sie bekam 20.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Unternehmen bankrott
Das sei für österreichische Verhältnisse ein "sehr gutes" Ergebnis, so die AK. Der Mindestsatz liege in derartigen Fällen bei 720 Euro, üblicherweise gebe es bis zu 2.500 Euro Schadenersatz. Das Geld solle Therapiekosten abdecken und stelle für die Betroffenen auch eine Art "psychisches Schmerzensgeld" dar. Das Unternehmen, in dem die Vorfälle 2008 passiert sind, ist inzwischen in Konkurs.
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