Geschwisterpaar tot

2 Jahre Haft nach tödlicher Alko-Geisterfahrt

Österreich
16.09.2014 11:24
Ein 55-jähriger Landwirt, der Ende Juli auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich stark alkoholisiert einen Geisterfahrerunfall mit zwei Toten verursacht hatte, hat am Dienstag im Landesgericht Linz zwei Jahre Haft - acht Monate davon unbedingt - ausgefasst. Bei dem schrecklichen Vorfall starben damals ein neunjähriges Mädchen und sein 20 Jahre alter Bruder, die Eltern der Geschwister wie auch der Unfallverursacher selbst erlitten Verletzungen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Lenker aus dem Bezirk Gmunden, der 1,4 Promille Alkohol im Blut hatte, war in den Morgenstunden des 30. Juli falsch auf die A1 aufgefahren. Kurz nach 2.30 Uhr krachte er bei Allhaming im Bezirk Linz-Land gegen den Wagen einer deutschen Familie.

"Das Malheur ist groß - auch für mich"
Die Neunjährige sowie ihr 20 Jahre alter Bruder kamen bei dem Unfall ums Leben, die Mutter der Kinder erlitt schwere Verletzungen, während der 47-jährige Vater, der am Steuer des Wagens gesessen war, lediglich mit Schnittverletzungen davonkam. Der Landwirt selbst wurde schwer verletzt. Die Unfallstelle glich einem "Schlachtfeld", die beiden Autos waren "ein einziger Blechhaufen", so der Vorsitzende beim Prozess.

"Das Malheur ist groß - auch für mich", antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, wie er damit umgehe, was passiert ist. Der Vorsitzende verwies darauf, dass der Landwirt schon früher einmal betrunken am Steuer erwischt wurde. Hätte er daraus gelernt, "wären die zwei Kinder heute noch am Leben".

Richter plädierte für Null-Promille-Grenze
Der Beschuldigte, dem der Führerschein bis Jänner 2016 entzogen worden ist, besucht wöchentlich eine Therapie zur Alkoholentwöhnung, später ist ein stationärer Entzug geplant. Als mildernd wertete der Richter zudem eine teilweise Schadenswiedergutmachung durch den 55-Jährigen: Die Eltern der Kinder haben bisher 20.000 Euro erhalten. Als erschwerend wurde u.a. das Zusammentreffen von mehreren Vergehen gewertet.

Angesichts des tragischen Vorfalls wäre es wünschenswert, dass der Gesetzgeber über eine Null-Promille-Grenze im Straßenverkehr nachdenkt, betonte der Richter. Mit der aktuellen Regelung werde eine "lasche Einstellung befeuert".

Der Verteidiger und der Staatsanwalt gaben beide keine Erklärung ab.

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