150 km/h im Tunnel

18 Monate Haft für Todeslenker von Ebensee

Oberösterreich
04.11.2010 13:00
Der Unfall Anfang August hatte Aufsehen erregt: Ein 50-jähriger Autolenker rammte mit seinem Sportwagen bei Ebensee auf der B145 mit hoher Geschwindigkeit ein anderes Fahrzeug. Zwei Menschen kamen ums Leben. Der Unfalllenker ist am Donnerstag im Landesgericht Wels wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe - sechs davon bedingt - verurteilt worden. Er erbat Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Er wisse noch, wie er ins Auto eingestiegen sei, dann nichts mehr, sagte der Angeklagte zum Unfallhergang. Er gab vor Gericht dennoch alles zu. Das Trauerschmerzensgeld und die Bestattungskosten habe er den Privatbeteiligten zum Teil schon bezahlt, insgesamt wurden ihnen vorerst über 120.000 Euro zugesprochen.

Der Angeklagte war an dem Augustabend mit 150 km/h im Bartlkreuztunnel am Traunsee gefahren, wo eine 70er-Beschränkung gilt und feuchte Fahrbahnverhältnisse herrschten. Das Heck seines Pkw ist nach rechts ausgebrochen, dann habe er mit dem Hinterrad den Randstein touchiert und in der Folge den entgegenkommenden Klein-Lkw, ergaben die Untersuchungen.

Angeklagter will mit Angehörigen der Opfer reden
Der 67-jährige Lkw-Lenker und der 43-jährige Beifahrer des Unfalllenkers wurden getötet. Der 50-Jährige erlitt schwere Verletzungen und lag acht Tage auf der Intensivstation. Er sagte, es sei "eine Katastrophe, die man nicht wiedergutmachen kann". Er wisse, dass die Angehörigen das nicht vergessen können, aber er hoffe, dass sie "irgendwann drüber wegkommen". In seinem Schlusswort sagte der 50-Jährige, er wolle das Gespräch mit ihnen suchen.

Der Angeklagte habe zum Unfallzeitpunkt wohl einen geringen Alkoholpegel aufgewiesen, dies wurde aber nicht weiter thematisiert. Zeugen konnten anonyme Beschuldigungen, wonach der 50-Jährige stark alkoholisiert war, nicht bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft sah in seiner riskanten Fahrweise fast schon einen bedingten Vorsatz und forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe. Der Verteidiger sagte, es sei glaubhaft, dass sich sein Mandant an nichts erinnere - und eine unbedingte Freiheitsstrafe solle Alko-Lenkern vorbehalten bleiben. Der Führerschein wurde ihm für zwölf Monate entzogen.

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